Katamarane, Katamarane und der deutsche Zoll

Vorgestern waren wir auf der boot Düsseldorf, um uns in erster Linie die aktuellen Modelle der Katamaran Hersteller anzuschauen. Wir haben auch den Stand vom Zoll besucht, um Fragen rund um das Thema Mehrwertsteuer beim Kauf eines Bootes zu stellen. Bei einem Steuersatz von zurzeit 19 % ist das ja nicht unerheblich.

Erstmal zu den Katamaranen

Der Markt boomt, ca. 90 % der Katamarane werden für den Chartermarkt gebaut und es gibt Lieferzeiten von bis zu zwei Jahren. Wir interessieren uns für einen Katamaran in der Eignerversion mit drei anstelle von vier Kabinen, wie sie die Charterversion bietet. Bei Stürmen und hohen Wellen ist die Bootslänge für die Sicherheit entscheidend, aber die Länge ist auch endscheidend für den Preis und die Unterhaltungskosten. Für uns ist da der richtige Kompromiss für die Länge zwischen 11,50 m und 12 m.

Aktuell werden in dieser Größe folgende Modelle angeboten: LUCIA 40, BALI 4.1, Leopard 40, Nautitech Open 40, Broadblue 385, die aber schon länger nicht nachgefragt wurde und die Lagoon 40. Die Produktion der Lagoon 380 wird dieses Jahr auslaufen und das Modell bekommt keinen Nachfolger. Von all diesen neuen Booten käme für uns aufgrund verschiedener Überlegungen nur noch die Nautitech Open 40 in Frage, aber da sind ja auch noch die Kosten…

Wir bedanken uns für die informativen Besichtigungen und Gespräche auf den verschiedenen Messeständen! Besonders hervorheben möchten wir den Einsatz des sehr kompetenten und zugewandten Mitarbeiters der Firma AP Yachting GmbH, der uns die Nautitech Open 40 vorgestellt und geduldig unsere Fragen beantwortet hat..

Welche Katamarane gibt es auf dem Gebrauchtbootmarkt in der für uns in Frage kommenden Größe? Anschauen würden wir uns noch gerne den Bestseller Lagoon 380, die solide Broadblue 385 und die Vorgängerversion der Nautitech Open 40, die Nautitech 40. Zu den im Verhältnis preisgünstigen Fountaine Pajot Katamaranen haben wir keinen „Draht“ bekommen und schließen sie daher aus.

Als nächstes planen wir den Besuch von Multihull Bootsmessen, um die Boote auch mal im Wasser zu erleben. Im Juli ist der Besuch der Nautitech Werft in Frankreich geplant, auf den wir schon sehr gespannt sind.

Und jetzt zum Besuch beim Messestand des deutschen Zolls

Mit oder ohne Mehrwertsteuer, das ist die Frage, auf die wir schon viele verschiedene Antworten bekommen haben. Auch auf dem Messestand der Experten auf diesem Gebiet hatten wir es schnell mit einem zweiten Beamten mit zusätzlichen Hinweisen zu tun.

Wir hatten schon gehört, das bereits in Deutschland versteuerte Boote fünf Jahre nach einer Weltumsegelung bei der Rückkehr nach Deutschland neu versteuert werden mussten. Fakt ist nach Auskunft der Zollbeamten, dass nach drei Jahren ununterbrochenen Aufenthaltes außerhalb der EU bei der Wiedereinreise in die EU noch einmal Mehrwertsteuer zu entrichten ist und das Boot zusätzlich auch noch einmal verzollt werden muss. Es sei denn, man war zwischendurch in europäischen Ländern. Dann würde jedes mal diese Frist um drei Jahre verlängert. Martinique in der Karibik zählt z. B. als französische Provinz dazu, aber ob Französisch Polynesien dazugehört müsste noch geklärt werden.

Also ist bei der Einreise der Nachweis zu führen, dass man nie länger als drei Jahre ununterbrochen außerhalb eines europäischen Territoriums unterwegs war. An dieser Stelle schaltete sich der zweite Zollbeamte in das Gespräch ein: Es müssen bei der Wiedereinreise auch sämtliche Quittungen über Anschaffungen, die unterwegs erfolgten und die mit dem Boot in die EU eingeführt werden, zur Nachverzollung vorgelegt werden. Sämtliche „Veredelungen“ – so der zolltechnische Fachausdruck – gehören dazu, d. h. nicht nur für ein zusätzliches Solarpanel sollen Zoll und Mehrwertsteuer nachgezahlt werden, sondern das gilt auch für eingeführtes Geschirr, etc…

Wenn man im Ausland einen Katamaran ohne Mehrwertsteuer kauft, kann man sich das alles sparen und es wird eine Abgabe für Zoll und Mehrwertsteuer für den Zeitwert des Bootes mit Ausrüstung bei der Einfuhr festgelegt, Wenn wir nach Deutschland kommen würden, müssten wir das Boot sofort beim Zoll anmelden. Andernfalls würden wir uns der Steuerhinterziehung strafbar machen und die strafrechtlichen Konsequenzen inklusive einer Gefängnisstrafe wurden uns erläutert. In den europäischen Nachbarländern hätten wir für die Durchfahrt etwas Zeit, sollten uns aber bei der Heimreise z. B. in Griechenland oder Spanien vor Erreichen Deutschlands schon anmelden. Also nach Deutschland kommen wir mit einem Katamaran am besten nicht zurück. Wir haben schon mal eine Zollüberprüfung der Boote in unserem Bremerhavener Verein miterlebt, aber für unsere Amazone hatten sich die Zollbeamten nicht weiter interessiert. Da gibt es wohl auch noch Altersgrenzen.

Was passiert im Ausland, wenn man mit einem unversteuerten Katamaran unterwegs ist? In Martinique z. B. könnten wir eventuell 90 Tage an einem Stück bleiben, aber da müssten wir uns noch genauer beim jeweiligen Zoll informieren. Das ist generell ratsam, da in vielen Ländern nach einer gewissen Liegezeit die jeweiligen Zollbestimmungen greifen und für die Boote dann Zoll erhoben wird, Meistens erst nach 18 Monaten, aber bei den British Virgin Islands wäre ein zeitlich begrenzter Zoll damals für unsere Amazone schon nach 4 Wochen fällig gewesen. Für die anderen Länder ist es dabei natürlich unerheblich, ob Mehrwertsteuer in Deutschland bezahlt wurde oder eben nicht. Verhindern kann man diese länderspezifischen Zollerhebungen nur, indem man kurz zum Nachbarland fährt, dort ein- und ausklariert und wieder zurück kommt. Wer sich nicht an die jeweiligen Spielregeln des Zolls hält, für den wird es teuer. Nur leider legen auch manchmal die jeweiligen Zollbeamten aus Unkenntnis die Spielregeln selber fest. Erschreckend war für uns die Auskunft des einen deutschen Zollbeamten bezüglich der „Veredelung“ – es würde für jeden gekauften Teller ein Beleg gefordert werden.