Die Verträge sind gemacht

Welt Ahoi – Unter Segeln wohin uns das Schicksal treibt

 

Wenn Du ans andere Ufer willst, musst Du springen. Wir wollen wieder zu anderen Ufern aufbrechen, über den Tellerrand gucken, andere Länder und Kulturen kennenlernen. Wieder mit der Amazone, aber diesmal länger, weiter. Wie weit? Wer weiß, so weit, wie es uns gefällt und vor allem, so weit, wie uns das Schicksal lässt.

Wenn Du ans andere Ufer willst, musst Du springen. Aber nicht zu kurz springen! Soll heißen, dass der Absprung reiflich überlegt sein will. Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Sprung, wie viel Anlauf brauchen wir? Wie wird die Landung am anderen Ufer, im anderen Leben, sein? Gibt es ein Netz, einen doppelten Boden? Wen und was müssen wir zurücklassen? Worauf müssen und worauf wollen wir verzichten? Wie hoch wird der Preis sein, den wir für unsere Entscheidung zu zahlen haben und sind wir dazu bereit?

Fragen über Fragen, Probleme, Bedenken und Szenarien (was ist, wenn …), die wir in langen Diskussionen besprochen haben und uns unruhige Nächte beschert haben. Natürlich erstmal mit der Familie sprechen, dann mit den Arbeitgebern, der Rentenversicherung, der Krankenversicherung, dem Jobcenter und der Arbeitnehmerkammer.

Wenn Du ans andere Ufer willst, musst du springen. Wir haben die Entscheidung getroffen, wie wir unser Leben in den nächsten Jahren gestalten wollen, haben zum Sprung angesetzt und die entscheidenden Weichen gestellt. Antje nimmt ein Sabbatjahr (drei Jahre voll arbeiten, 75 % des Gehaltes bekommen und im vierten Jahr Freistellung und 75 % des Gehaltes bekommen) und beantragt anschließend unbezahlten Urlaub. Ingo spart in den kommenden drei Jahren für zwei folgende Jahre durch einen Teilzeitvertrag Gehalt an. Danach wird sein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag zum 31.05.2023 beendet. Durch diese Vereinbarungen sind wir zwar nicht mehr flexibel, aber durch die damit verbundene Steuerersparnis können wir schon ein Jahr früher, also 2021, ins große Abenteuer starten.

Die Gespräche mit den Sozialversicherungsträgern waren sehr erfreulich. Wir werden als 64er Jahrgänge nicht mit 67, sondern schon 65 Jahren abschlagfreie Rente beziehen können. Das kommt daher, dass wir mit 45 Versicherungsjahren als „sehr langjährig Versicherte“ gelten. Um die 45 Beitragsjahre zu erreichen, müssen wir noch etwa vier Jahre freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen. Auch werden wir dann über die günstige Krankenversicherung der Rentner (KVdR) krankenversichert sein. D. h. von sonstigen Einkünften, wie z. B. Mieten, werden keine Krankenversicherungsbeiträge fällig. Mehr zu diesen Themen in dem extra Beitrag zu „Versicherungen von A – U“.

Wenn Du ans andere Ufer willst, musst Du springen. Komm, lass es uns wagen! Lass uns hineinspringen ins Leben!